Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung/Garantie
Nicht umfasst sind außerdem Schäden durch Transport nach der Lieferung, Schäden infolge unsachgemäßer Reinigung, Blitzschlag, höhere Gewalt oder sonstige äußere Einwirkungen. Im Falle eines unbegründeten Garantieantrags trägt der Käufer die dadurch entstandenen Kosten selbst.
Eine Reklamation wegen Sachmängeln kann für jedes gekaufte Produkt erfolgen, unabhängig davon, ob eine Garantie besteht. Der Käufer muss den Mangel innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung geltend machen (§ 438 BGB). Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
Der Käufer kann nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist dies nicht möglich oder schlägt fehl, kann er den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.